Reform AHV 21
Die Schweizer Bevölkerung hat am 25. September 2022 die Reform über die Stabilisierung der AHV (AHV 21), welche per 1. Januar 2024 in Kraft tritt, angenommen. Die Bestimmungen werden schrittweise eingeführt. Bis zum 31. Dezember 2023 ändert sich nichts. Informationen zur Reform AHV 21 finden Sie beim Bundesamt für Sozialversicherung sowie im Merkblatt 31 Stabilisierung der AHV (AHV 21) - Was ändert?
Newsticker
06
JAN
19
DEC
Mitgliederinformation 213/2022
Informationen und Änderungen per 1. Januar 2023
12
DEC
18
NOV
Mitgliederinformation 212/2022
Informationen betreffend die Meldung der ausbezahlten Familienzulagen sowie die Abrechnung der Beiträge im insiteWeb für den Monat Dezember 2022