Über uns

Wir stellen uns vor

AHV

Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) sowie der Verband Schweizerischer Holding- und Finanzgesellschaften haben die Ausgleichskasse für das schweizerische Bankgewerbe mit Inkrafttreten der AHV per 1. Januar 1948 errichtet. Als zusätzlicher Gründerverband fungiert ab 1. Januar 2016 der Arbeitgeberverband der Banken in der Schweiz.

Wir sind ein selbständiges Dienstleistungsunternehmen im Bereich der öffentlichen Sozialversicherung. Wir gewähren unseren Mitgliedern, Versicherten und Rentnern qualitativ hochstehende und umfassende Dienstleistungen und erbringen diese effizient und kostenbewusst. Sie stehen bei uns im Mittelpunkt. Wir beraten Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen freundlich, kompetent und umfassend.

FAK

Das Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) wurde am 26. November 2006 vom Volk angenommen. Aufgrund dieses Entscheides haben die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) und der Verband Schweizerischer Holding- und Finanzgesellschaften (HV) am 10. April 2008 in Zürich die Familienausgleichskasse Banken gegründet, welche ihre Geschäftstätigkeit gleichzeitig mit der Einführung des neuen Bundesgesetzes über die Familienzulagen (FamZG) per 1. Januar 2009 aufgenommen hat.

Die Geschäftsführung wurde an die Ausgleichskasse für das schweizerische Bankgewerbe übertragen.

Hauptaufgabe

AHV

Die Hauptaufgabe der Ausgleichskasse Banken besteht einerseits im Bezug auf Beiträge für die AHV, die IV, die EO und die ALV. Andererseits obliegt ihr die Auszahlung von Geldleistungen der AHV, IV, EO und MSE. Im Laufe der Zeit wurden der Kasse weitere Aufgaben übertragen:

  • Geschäftsstelle der Familienausgleichskasse für die ganze Schweiz mit Ausnahme von Genf und Tessin.
  • Zusätzliche Mutterschaftsversicherung für den Kanton Genf
  • Bezug des Beitrages an den kantonalen Berufsbildungsfonds des Kantons Tessin
    (ab 1. Januar 2010)

FAK

Die Hauptaufgabe der Familienausgleichskasse Banken besteht einerseits im Bezug der Beiträge für die Familienzulagen. Andererseits in der Ausrichtung der Familienzulagen an Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen der Mitglieder der SBVg, der Mitglieder des Arbeitgeberverbandes der Banken sowie der Mitglieder des HV in der Schweiz gemäss Bundesgesetz über die Familienzulagen vom 24. März 2006.

Die Familienausgleichskasse wird durch die Ausgleichskasse für das schweizerische Bankgewerbe
als übertragene Aufgabe gemäss Artikel 63, Absatz 4 AHVG geführt.

Des Weiteren ist die Familienausgleichskasse Banken zuständig für den Bezug der Beiträge folgender Institutionen / Einrichtungen:

• Kanton Freiburg:           Berufsbildungsfonds
    Familienergänzende Tagesbetreuungseinrichtungen
 
• Kanton Jura:   Unterstützungsfonds für die Berufsausbildung
 
• Kanton Neuenburg:   Berufsbildungsfonds
    Fonds für familienergänzende Betreuungseinrichtungen
 
• Kanton Waadt:   Kindertagesstättenfonds
    Berufsbildungsfonds
    Ergänzungsleistungen für Familien und Leistungen der Überbrückungsrenten
 
• Kanton Wallis:   Familienfonds
    Berufsbildungsfonds
 
• Kanton Zürich:   Berufsbildungsfonds

 

 

 

 

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