AHV-Reform: Was ändert sich ab 2024?
Die AHV-Reform bringt das Referenzalter 65 für Frauen und Männer sowie einen flexiblen Rentenbezug ab 63. Frauen der Übergangsgeneration (1961 bis 1969) können die Rente weiterhin ab 62 beziehen. Die Änderungen kommen frühestens Anfang 2024.
Kurz erklärt
Die Schweizer Bevölkerung hat am 25. September 2022 die AHV-Reform angenommen. Die neuen Bestimmungen werden schrittweise eingeführt, voraussichtlich ab dem 1. Januar 2024. Hier die wichtigsten Änderungen: Referenzalter 65 für Frauen und Männer Neu wird für Frauen und Männer das gleiche Referenzalter gelten. Für Frauen steigt das Rentenalter schrittweise von 64 auf das Referenzalter 65: um jeweils 3 Monate pro Jahr. Für Frauen mit Jahrgang 1960 ändert sich noch nichts. Danach gilt: Ausgleich für Frauen der Übergangsgeneration Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 erhalten einen finanziellen Ausgleich für das erhöhte Referenzalter:
Flexibler Rentenbezug ab 63 Jahren
Frauen und Männer können die Altersrente zwischen 63 und 70 Jahren ab einem frei gewählten Monat beziehen. Wer die Rente bereits vor dem Referenzalter 65 bezieht, erhält eine gekürzte Rente. Wer die Rente später als mit 65 bezieht, erhält einen Zuschlag. Es ist auch möglich, nur einen Teil der Rente früher zu beziehen und den Rest später. Der Anteil ist frei wählbar von 20 bis 80 Prozent. Für Übergangsgeneration Rente weiterhin ab 62 Jahren möglich Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 können die Altersrente wie bisher bereits ab 62 Jahren beziehen. Für sie gilt ein tieferer Kürzungssatz.
Höhere Rente dank AHV-Beiträgen nach 65
Frauen und Männer, die nach dem Referenzalter weiterhin arbeiten, können sich die AHV-Beiträge anrechnen lassen. So können sie unter bestimmten Voraussetzungen Beitragslücken füllen und die Altersrente erhöhen (bis zur Maximalrente). Der Freibetrag von 1400 Franken pro Monat ist optional.