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Teilrevision des Familienzulagengesetzes tritt auf den 1. August 2020 in Kraft

26.06.2020

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Juni 2020 beschlossen, die Teilrevision des Familienzulagengesetzes und die entsprechenden Verordnungen auf den 1. August 2020 in Kraft zu setzen. Das Familienzulagengesetz wird in drei Bereichen geändert: Die Altersgrenze für den Bezug von Ausbildungszulagen wird gesenkt, arbeitslose Mütter, die eine Mutterschaftsentschädigung beziehen, erhalten Anrecht auf Familienzulagen und es wird eine gesetzliche Grundlage für Finanzhilfen an Familienorganisationen geschaffen.

Gleichzeitig mit der Inkraftsetzung der Teilrevision des FamZG und der FamZV wird auch die Wegleitung zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZWL) aktualisiert. Die angepasste Wegleitung wird voraussichtlich Anfang Juli 2020 auf der Vollzugsseite des BSV publiziert werden (www.bsv.admin.ch > Publikationen & Service > Weisungen, Kreisschreiben etc. > Vollzug Sozialversicherungen > FamZ > Weisungen).

Handbuch Familienzulagen:   Die aktualisierte Version unseres Handbuchs Familienzulagen werden wir so rasch als möglich publizieren, sobald die Weisungen des zuständigen Bundesamtes bekannt sind.

Formulare Familienzulagen:   Die aktuellen Formulare in der Version 01.2020 bleiben weiterhin gültig.

XML-Datenschnittstelle:           An der Datenschnittstelle zur monatlichen Abrechnung der ausbezahlten Familienzulagen werden keine Anpassungen erforderlich sein. Allenfalls muss die Altersgrenze bei der Erfassung von Ausbildungszulagen bei Ihnen in der Lohnsoftware angepasst werden, sofern eine solche hinterlegt ist.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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