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Die Hauptaufgabe der Familienausgleichskasse Banken besteht einerseits im Bezug der Beiträge
für die Familienzulagen. Andererseits in der Ausrichtung der Familienzulagen an Arbeitnehmer
und Arbeitnehmerinnen der Mitglieder der SBVg sowie der Mitglieder des HV in der Schweiz gemäss
Bundesgesetz über die Familienzulagen vom 24. März 2006.
Die Familienausgleichskasse wird durch die Ausgleichskasse für das schweizerische Bankgewerbe
als übertragene Aufgabe gemäss Artikel 63, Absatz 4 AHVG geführt.
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